Portal Wirtschafts-Identifikationsnummer

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Fragen und Antworten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ab 24. Oktober 2024 steht Unternehmen und Selbständigen eine wichtige Veränderung bevor. Die W-IdNr. ist Teil eines umfassenden Digitalisierungsschrittes in der Verwaltung, der für eine effizientere und transparentere Erfassung steuerrelevanter Informationen sorgt.

Langfristig soll die W-IdNr. auch behördenübergreifend nach dem sog. "Once-Only-Prinzip" genutzt werden. Sie dient damit als Wegbereiter für eine bundesweite behördenübergreifende Kommunikation. Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.

In diesem Portal möchten wir Ihnen die wesentlichen Details im Zusammenhang mit der W-IdNr. näherbringen und Ihnen praxisnahe Antworten auf die häufigsten Fragen bieten.

1) Wann wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt?

Die W-IdNr. wird am 24. Oktober 2024 eingeführt.

2) Ersetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Nein. Die W-IdNr. ersetzt nicht die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer. Auch bleibt die Identifikationsnummer für natürliche Personen neben der W-IdNr. bestehen.

3) Wofür wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingesetzt?

Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Sie erleichtert die Kommunikation mit Behörden und kann dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.

4) Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.

5) Werden mehrere Wirtschafts-Identifikationsnummern erteilt, wenn mehrere Gewerbe betrieben werden?

Sofern der wirtschaftlich Tätige über mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten verfügt, wird die W-IdNr. lediglich durch weitere Unterscheidungsmerkmale (UMerkmal) ergänzt.

6) Wie ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgebaut?

Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer 9stelligen Ziffernfolge.

Beispiele:
W-IdNr.: DE123456789
W-IdNr. + UMerkmal für weiteren Betrieb: DE12345678900001

7) Ist für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ein Antrag erforderlich?

Nein. Die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

8) Wann erfolgt die Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt stufenweise ab November 2024. Begonnen wird mit denjenigen Unternehmern, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind oder Kleinunternehmer nach § 19 UstG sind.

Für alle anderen Fälle erfolgt die Vergabe voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025. Der Prozess der erstmaligen Vergabe der W-IdNr. soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein.

Wie erfolgt die Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Für die Art der Mitteilung der W-IdNr. wird unterschieden zwischen Unternehmern, die bereits eine USt-IdNr. besitzen und denjenigen, die über keine USt-IdNr. verfügen:

- USt-IdNr. vorhanden – öffentliche Mitteilung
- USt-IdNr. nicht vorhanden – Mitteilung über ELSTER

10) Wie erfolgt die Mitteilung, wenn eine Empfangsbevollmächtigung vorliegt?

Wenn eine Empfangsbevollmächtigung ohne Einschränkung vorliegt, wird die W-IdNr. dieser Person über ELSTER mitgeteilt. Dies gilt auch dann, wenn nur eine Vertretungsvollmacht für die Umsatzsteuer vorliegt.

Der Empfangsbevollmächtigte selber erhält im Portal „Mein ELSTER“ unter „Formulare und Leistungen → Vollmachten verwalten → Vollmachtnehmersicht“ eine Übersicht über die bestehenden Vollmachten.

11) Was ist unter der öffentlichen Mitteilung genau zu verstehen?

Da die öffentliche Mitteilung für diejenigen bestimmt ist, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, entfällt eine gesonderte Mitteilung. Die W-IdNr. entspricht in diesen Fällen der USt-IdNr.

Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Mitteilung darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. ab dem 03. Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist.

Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt insbesondere nicht.

12) Wie läuft die Mitteilung über ELSTER genau ab?

Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt über das ELSTER-Benutzerkonto, sobald Sie der Bevollmächtigung zur Mitteilung in ELSTER zugestimmt haben. Voraussetzung ist also, dass Sie über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen und der Mitteilung über ELSTER zustimmen.

Um möglichst schnell und bequem die W-IdNr. zu erhalten, wählen Sie in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto unter „Formulare und Leistungen“ den Menüpunkt „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ aus. Diese Einwilligung ist für jede Steuernummer gesondert zu erteilen.

13) Ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer kostenpflichtig?

Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt für die Vergabe der W-IdNr. keine Kosten in Rechnung.

14) Wie lange ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer gültig?

Die W-IdNr. ist für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von einer etwaigen Unterbrechung – gültig.